Sorgerechtsverfügung
Ob sich das Jugendamt um Ihre Kinder kümmert, die Kinder in ein Heim oder zu Verwandten sollen, beeinflussen Sie mit einer Sorgerechtsverfügung.
Somit entscheiden Sie, wer für Ihr minderjähriges Kind im Falle Ihres Todes oder Ihrer Geschäftsunfähigkeit das Sorgerecht erhalten und wer das Vermögen Ihres Kindes bis zu dessen Volljährigkeit verwalten soll.
Egal ob Sie Formulare oder Vordrucke verwenden oder Ihre Sorgerechtsverfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellen lassen, nur in Verbindung mit den Notfallvorsorge-Leistungen der GFVV, können Sie effektiv beeinflussen, wer für Ihre minderjährigen Kinder zum Vormund bestellt wird.
Sollten Sie noch keine Sorgerechtsverfügung haben, dann können Sie sich das rechtssichere Dokument von einer Rechtsanwaltskanzlei erstellen lassen:
Sie wünschen weitere Informationen, dann melden Sie sich bitte zu einem unserer Webinare (Online-Vortrag) an:
